Kündigungsschutz-Erstaufnahme mit Fristhinweis
Anonymisiertes Anwendungsbeispiel. Geprüft am 18. August 2026.
- Aufgabentyp
- Erfassung
- Betrieb
- Self-hosted
- Aufwand
- Klein
- Zeitrahmen
- 3–4 Wochen
- Quelle
- Anonymisiert
Aufgabe
Arbeitnehmer melden sich mit einer Kündigung in der Hand. Für die Kündigungsschutzklage gilt die Drei-Wochen-Frist ab Zugang nach § 4 KSchG. Im Erstgespräch müssen Zugangsdatum, Art der Kündigung, Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer, Betriebsrat, Sonderkündigungsschutz, Gehalt und Unterlagen erfasst werden. Das Gespräch wiederholt sich täglich, die Aufnahme fällt ungleich vollständig aus.
Lösungsweg
Ein strukturiertes Aufnahmeformular – online vor dem Termin oder durch das Sekretariat geführt – kombiniert mit einer lokalen Sprachaufnahme im Erstgespräch. Ein lokales Modell erzeugt daraus einen Sachverhaltsentwurf im Kanzleiformat, eine Unterlagenliste und einen Fristhinweis der Form „Zugang laut Angabe 12.08., rechnerisches Fristende 02.09., bitte prüfen“. Bei Arbeitgebermandaten läuft die Aufnahme spiegelbildlich über Kündigungsgründe, Betriebsratsanhörung und Sozialauswahl.
Kontrollpunkt Ein Mensch prüft oder gibt das Ergebnis frei.
Wie es technisch abläuft
Jeder Schritt bleibt einzeln prüfbar; Komponenten werden nur dort genannt, wo sie festgelegt sind.
- 01 Erfassung Formular + Sprachnotiz
- 02 Strukturierung Ollama, Kanzleiformat
- 03 Fristrechnung Hinweis mit Prüfaufforderung
- 04 Aktenanlage n8n → Kanzleisoftware
- 05 Freigabe Anwältin / Anwalt
Vorher und Nachher
Die Veränderung wird als Arbeitsablauf beschrieben, nicht als Erfolgsversprechen.
Vorher
- Freies Gespräch mit handschriftlichen Notizen
- Unvollständige Aufnahme, Rückfragen Tage später
- Sachverhaltsentwurf entsteht erst bei der Klageschrift
Nachher
- Vollständige Aufnahme nach fester Struktur
- Sachverhaltsentwurf und Unterlagenliste vor Ende des Ersttermins
- Fristhinweis mit ausdrücklicher Prüfaufforderung an den Anwalt
Dokumentierte Ergebniswerte
Die Werte gelten im jeweils beschriebenen Szenario und sind kein allgemeiner Benchmark.
- Fristeintragungen durch das System
- 0
- bis zum Sachverhaltsentwurf statt Tage
- Minuten
- Nachfragen nach dem Erstgespräch
- weniger
Grenzen und bewusste Entscheidungen
Diese Bedingungen gehören zum Lösungsweg und dürfen nicht aus dem Szenario herausgekürzt werden.
- Der Fristhinweis ist Rechenhilfe, keine Fristeintragung – die verantwortet der Anwalt
- Keine Erfolgsprognose und keine Abfindungshöhe als Zusage
- Keine automatische Klageerhebung und kein Außenversand
Werkzeug-Stack
Das System nimmt vollständig auf und rechnet vor. Die Frist verantwortet der Anwalt. Diese Trennung ist der Kern des Szenarios: Die Drei-Wochen-Frist ist der häufigste Haftungsfall im Arbeitsrecht, und ein automatisch gesetzter Kalendereintrag verschiebt genau die Kontrolle, an der die Haftung hängt.
Was funktioniert
- Standardisierte Sachverhaltsaufnahme für Arbeitnehmer- und Arbeitgebermandate
- Automatisch abgeleitete Unterlagenliste, die direkt in den Nachfass-Workflow geht
- Fristhinweis mit Angabe der zugrunde gelegten Daten und ausdrücklicher Prüfaufforderung
Was im Szenario bewusst ausgespart bleibt
- Keine Eintragung in den Fristenkalender durch das System
- Keine rechtliche Bewertung der Kündigung im Aufnahmedokument
- Keine Weitergabe der Aufnahme an Dritte ohne anwaltliche Freigabe
Die Unterlagenliste übernimmt der Unterlagen-Nachfass; die Anfrage davor strukturiert die Mandatsanfrage-Vorqualifizierung.