Aktenchronologie und Aktenzusammenfassung mit Fundstellen
Anonymisiertes Anwendungsbeispiel. Geprüft am 18. August 2026.
- Aufgabentyp
- Wissen
- Betrieb
- Self-hosted
- Aufwand
- Mittel
- Zeitrahmen
- 4–8 Wochen
- Quelle
- Anonymisiert; Basis ist der Pilot „Mitarbeiter-Chat auf eigenem Wissen“
Aufgabe
In Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten wachsen Akten auf hunderte Seiten: Schriftsätze beider Seiten, Anlagen, E-Mail-Verläufe, Protokolle. Vor Terminen, bei Vertretung eines Kollegen oder bei Mandatsübernahme muss der Sachverhalt schnell erfasst werden. Das kostet Anwaltsstunden, die selten voll abrechenbar sind.
Lösungsweg
Die elektronische Akte wird in eine lokale Wissensbasis geladen. Ein lokales Sprachmodell erzeugt auf Anforderung eine Chronologie mit Datum, Ereignis und Belegstelle, eine Beteiligtenübersicht, eine Aufstellung der streitigen Punkte und Antworten auf konkrete Fragen zur Akte. Jede Aussage trägt eine Fundstelle mit Seitenangabe; Aussagen ohne Fundstelle gibt das System technisch nicht aus. Kein Zugriff auf externe Rechtsdatenbanken, keine Rechtsprechungszitate.
Kontrollpunkt Ein Mensch prüft oder gibt das Ergebnis frei.
Wie es technisch abläuft
Jeder Schritt bleibt einzeln prüfbar; Komponenten werden nur dort genannt, wo sie festgelegt sind.
- 01 Aktenimport DMS-Export + OCR
- 02 Indexierung Qdrant, seitengenau
- 03 Frage Weboberfläche
- 04 Antwort lokales LLM, nur mit Fundstelle
- 05 Prüfung Anwältin / Anwalt
Vorher und Nachher
Die Veränderung wird als Arbeitsablauf beschrieben, nicht als Erfolgsversprechen.
Vorher
- Akte von vorn lesen, Chronologie von Hand auf Zetteln
- Vertretung und Mandatsübernahme kosten einen halben Tag
- Belegstellen werden beim zweiten Durchgang erneut gesucht
Nachher
- Chronologie und Beteiligtenübersicht in Minuten
- Jede Antwort verweist auf Seite und Dokument
- Widersprüche zwischen Schriftsätzen werden als Hinweis sichtbar
Dokumentierte Ergebniswerte
Die Werte gelten im jeweils beschriebenen Szenario und sind kein allgemeiner Benchmark.
- Aussagen ohne Fundstelle in der Akte
- 0
- Rechtsprechungszitate durch das System
- 0
- Einarbeitungszeit je Akte
- kürzer
Grenzen und bewusste Entscheidungen
Diese Bedingungen gehören zum Lösungsweg und dürfen nicht aus dem Szenario herausgekürzt werden.
- Keine Rechtsrecherche und keine Einschätzung von Erfolgsaussichten
- Kein externes Modell – Akteninhalte verlassen die Kanzlei nicht
- Die Zusammenfassung ist Arbeitshilfe, kein Schriftsatzbestandteil
Werkzeug-Stack
Das System kennt nur die Akte und sagt nur, was in der Akte steht – mit Seitenzahl. Alles andere bleibt Aufgabe des Anwalts. Der Zwang zur Fundstelle ist dabei keine Komfortfunktion, sondern die Architekturentscheidung, die dieses Szenario von einem Rechtschatbot trennt.
Was funktioniert
- Chronologien mit Datum, Ereignis und Belegstelle
- Beteiligtenübersichten und das Auffinden einzelner Passagen über die gesamte Akte
- Hinweise auf Widersprüche zwischen Schriftsätzen – als Hinweis, nicht als Bewertung
Was im Szenario bewusst ausgespart bleibt
- Keine Rechtsrecherche, keine Fundstellen außerhalb der Akte
- Keine Erfolgseinschätzung und keine Beweiswürdigung
- Keine Übernahme von Textstellen in Schriftsätze ohne anwaltliche Prüfung
Der Anlass für diese Bauweise steht im Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2025 (17 WF 144/25): Dort hatte ein Sprachmodell eine BGH-Fundstelle aus realen Entscheidungen zusammengesetzt, die es nicht gibt. Für internes Kanzleiwissen statt Mandatsakten gibt es den Kanzleiwissen-Chat.