Recht und Pflichten
BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (B2C-Digitalpflicht)
Das BFSG (Umsetzung des European Accessibility Act, RL (EU) 2019/882) verpflichtet seit 28.06.2025 zur barrierefreien Gestaltung bestimmter B2C-Produkte und digitaler Dienstleistungen – u.a. Online-Shops, mobile Apps, E-Books, Banking-Dienste, Selbstbedienungsterminals.
Was das für deinen Betrieb heißt
- Anwendungsfall: KMU mit B2C-Webshop – häufigster Trigger; Quick-Win mit Abmahnrisiko-Bezug (→ TDDDG & Cookie-Compliance).
- Risiko/Chance: Marktüberwachung + Abmahnpotenzial; Barrierefreiheit erweitert zugleich die Zielgruppe.
- Handlungsempfehlung: Shop/Website gegen WCAG prüfen; Barrierefreiheitserklärung bereitstellen.
Starre Pflichtgrafiken im Shop
Das BFSG kann parallel zu anderen Informationspflichten wirken. Bei den ab 27.09.2026 vorgesehenen Gewährleistungs- und Garantielabeln darf die offizielle Grafik nicht inhaltlich oder gestalterisch verändert werden; zugänglich werden muss deshalb ihre Einbindung: vollständiger Alternativtext, ergänzendes Textäquivalent, skalierbare Darstellung sowie Tastatur- und Touch-Bedienbarkeit bei einer zulässigen geschachtelten Darstellung. Das ist keine Aussage über die konkrete Labelpflicht, sondern ein technisches Umsetzungsprinzip. → Gewaehrleistungs- und Garantielabel im B2C-Onlinehandel