Recht und Pflichten

BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (B2C-Digitalpflicht)

Das BFSG (Umsetzung des European Accessibility Act, RL (EU) 2019/882) verpflichtet seit 28.06.2025 zur barrierefreien Gestaltung bestimmter B2C-Produkte und digitaler Dienstleistungen – u.a. Online-Shops, mobile Apps, E-Books, Banking-Dienste, Selbstbedienungsterminals.

Was das für deinen Betrieb heißt

  • Anwendungsfall: KMU mit B2C-Webshop – häufigster Trigger; Quick-Win mit Abmahnrisiko-Bezug (→ TDDDG & Cookie-Compliance).
  • Risiko/Chance: Marktüberwachung + Abmahnpotenzial; Barrierefreiheit erweitert zugleich die Zielgruppe.
  • Handlungsempfehlung: Shop/Website gegen WCAG prüfen; Barrierefreiheitserklärung bereitstellen.

Starre Pflichtgrafiken im Shop

Das BFSG kann parallel zu anderen Informationspflichten wirken. Bei den ab 27.09.2026 vorgesehenen Gewährleistungs- und Garantielabeln darf die offizielle Grafik nicht inhaltlich oder gestalterisch verändert werden; zugänglich werden muss deshalb ihre Einbindung: vollständiger Alternativtext, ergänzendes Textäquivalent, skalierbare Darstellung sowie Tastatur- und Touch-Bedienbarkeit bei einer zulässigen geschachtelten Darstellung. Das ist keine Aussage über die konkrete Labelpflicht, sondern ein technisches Umsetzungsprinzip. → Gewaehrleistungs- und Garantielabel im B2C-Onlinehandel

Begriffe daneben

Aus derselben Gruppe recht und pflichten. Das vollständige Verzeichnis steht unter Begriffe.

Grundlage ist die kuratierte Wissensbasis hinter go4ai. Wie sie entsteht und warum jede Aussage eine Herkunft trägt, steht unter Wissensbasis.